Schwerpunkte

 

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Allgemeines Zivilrecht

Der Bereich des Zivilrechts umfasst das Kauf- , Vertrags- und Werkvertragsrecht. Familien- und Erbrecht sind ebenfalls Bestandteile des allgemeinen Zivilrechts. Unter Familienrecht ist alles zu verstehen was dem Bereich Ehescheidung, Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt zuzuordnen ist. Betreuungen und Vormundschaftssachen sind ebenfalls dem Familienrecht und damit dem Zivilrecht zuzuordnen.

Die Durchsetzung offener Forderungen und die Zwangsvollstreckung von Forderungen sind gleichfalls zivilrechtliche Angelegenheiten. Die hier gemachte Aufzählung ist keinesfalls erschöpfend. Sie dient nur dazu einen groben Überblick zu geben. Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

Arbeitsrecht

Ich vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Dies gilt sowohl für den kollektiven als auch für den individuellen Teil des Arbeitsrechts.

Das Arbeitsrecht umfasst alles was im Zusammenhang mit Kündigungen des Arbeitsverhältnisses steht. Zeugniserteilung durch den Arbeitgeber, Abmahnungen durch den Arbeitgeber sind ebenfalls dem Arbeitsrecht zuzuordnen. Die Auslegung von Arbeitsverträgen sowie Fragen im Zusammenhang mit Tarifverträgen und der Auslegung der arbeitsrechtlichen Gesetze unterfallen ebenfalls dem Bereich des Arbeitsrechts.

Aber auch Fragen des Sozialversicherungs- , Renten- , Steuer- und Arbeitslosenrechts gehören im weitesten Sinne zum Arbeitsrecht.

Die oben gemachten Aufzählungen sind keinesfalls abschließend.

Steuerrecht 

Im Steuerrecht geht es um die Erstellung und Abgabe von Steuererklärungen. Von immenser Bedeutung ist in diesem Bereich die Beratungstätigkeit, weil sie dafür sorgt, dass im Bereich des Steuerrechts die richtigen Weichen gestellt werden. Gerade bei Unternehmensgründungen ist es äußerst wichtig, dass von Anfang an die steuerrechtlichen Verpflichtungen in die zukünftige Planung mit einbezogen werden.

Ich bin im Begriff den Fachanwaltstitel für Steuerrecht zu erwerben und habe deshalb einen 22-tägigen Lehrgang besucht in dem ich drei Klausuren über fünf Stunden schreiben musste. Während meiner Referendarausbildung habe ich als Wahlfach den Bereich Steuern und Wirtschaft gewählt. Ich war während dieser Ausbildung sechs Monate beim Finanzamt Idar-Oberstein tätig, so dass mir die Arbeitsweise des Finanzamts sehr gut bekannt ist.

 

 

 

 


 


  RA Kröber

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